Veranstaltungszeit: Sonntag, 01. Juni 2025 von 11:00 bis 18:00 Uhr
Veranstaltungsort: Straße des 17. Juni und am Brandenburger Tor
Aufbau: Sonntag, 01. Juni 2025, von 7:00 bis 10:00 Uhr
(Ausstellendenfahrzeuge müssen bis spätestens 9.30 Uhr vom Veranstaltungsgelände
entfernt werden.)
Abbau: Sonntag, 01. Juni 2025, ab 18:00 bis 21:00 Uhr
(Ausstellendenfahrzeuge dürfen frühestens ab 18:30 Uhr auf das Veranstaltungsgelände
auffahren.)
Die Veranstalterin des UMWELTFESTIVALs ist:
GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin
Tel: 030 4433 910
Email: info@umweltfestival.de
Internet: www.umweltfestival.de
1. Teilnahme
Auf dem UMWELTFESTIVAL werden nur Produkte und Dienstleistungen aus
umweltverträglicher, fairer und nachhaltiger Herstellung vertrieben. Gültige Zertifikate,
Ökokontrollnummern usw., sind die Grundlage für die Zulassung zum Festival und müssen
spätestens bis zum Anmeldeschluss am 15. März 2025 bei der Veranstalterin vorliegen.
Für nicht bio-zertifizierte/s Gastronomie besteht die Möglichkeit tagesbezogene Bio-Eventzertifizierungen durchzuführen. Weitere Informationen finden Sie hier: Biostreetfood und Öko-Kontrollstelle Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS).
Eine Woche vor der Veranstaltung wird teilnehmenden Ausstellenden schriftlich ein Standplatz mit Standnummer zugewiesen Gemeinsam damit werden der Lageplan, die Hausordnung, die Durchfahrtsgenehmigung und der Ablaufplan versandt.
2. Anmeldung
Die Anmeldesaison beginnt am 15. Januar 2025 und endet am 15. März 2025! Für spätere
Anmeldungen (bei Verfügbarkeit) und Umbuchungen ist eine Gebühr von € 20,- (zzgl. 7 %
MwSt.) zu zahlen. Bei einer späteren Anmeldung besteht keine Gewähr in allen
Werbematerialen Erwähnung zu finden.
Die Anmeldung ist verbindlich. Der Rücktritt von der Anmeldung als Ausstellende*r muss
der Veranstalterin schriftlich mitgeteilt werden. Bei Rücktritt vom Vertrag entstehen
Stornogebühren (bis 15. März 2025: 50 % des Mietpreises, ab 16. März 2025: 100 % des
Mietpreises).
3. Zahlung
Die Teilnahme am UMWELTFESTIVAL erfolgt gegen Vorkasse. Die Gebühren sind sofort nach Rechnungstellung fällig. Bitte überweisen Sie den Bruttobetrag unter Angabe der Rechnungsnummer.
Für Info- und Handelsstände wird eine Kaution in Höhe von € 25,- erhoben, für Ausstellende
mit gastronomischen Angebot beträgt die Kaution € 50,-. Werden die
Teilnahmebedingungen nicht eingehalten (insbesondere: Vermeidung von Abfall, Verbot von
Give-Aways wie Ballons, kleinen Bonbontüten, ausschließliche Verwendung von
Mehrweggeschirr, Mitnahme sämtlichen Restabfalls, Einhaltung der Auf- und Abbauzeiten
sowie die Standabnahme am Festivalende (nach 18:00 Uhr)) usw., wird die Kaution
einbehalten.
Ist der komplette Rechnungsbetrag nicht bis zum 12. Mai 2025 bei der Veranstalterin
eingegangen, wird der Stand neu vergeben. Es fallen zudem Stornogebühren an.
4. Genehmigungen
Für erforderliche Genehmigungen (Gewerbeanmeldung, Rote Karte, etc.) sind ausschließlich die Ausstellenden verantwortlich.
Imbiss- und Lebensmittelstände müssen die Hygienevorschriften (Stand 09/2010) eigenverantwortlich einhalten. Die Veranstalterin behält sich die/den Ausstellende/n bei Nichteinhaltung der Hygienevorschriften von der Veranstaltung auszuschließen.
5. Haftung
Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für den Ausfall oder die Beeinträchtigung der Veranstaltung, sowie für eventuell entstandene Schäden durch höhere Gewalt oder durch andere nicht von der Veranstalterin zu vertretende Gründe.
Die Teilnehmenden sind verpflichtet für die gesamte Dauer der Veranstaltung (einschließlich der vorgegebenen Auf- und Abbauzeit) eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Für Schäden an Produkten und Ausstellungsmaterialien durch unsachgemäße Lagerung, z. B. Durchnässung, übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
6. Strom
Zugänge zu Strom werden gestellt, wobei die Teilnehmenden die Anschlussleitungen
(Verlängerungskabel und Stecker) zu den Ständen selbst mitzubringen haben. Als
Verlängerungskabel dürfen nur außentaugliche Kabel (IP 44, empfohlene Länge 50m)
verwendet werden, die mit Namensschildern an Trommel und Stecker zu versehen sind.
Alle Teilnehmenden können einen oder mehrere Stromanschlüsse mit unterschiedlichen
Stromleistungen bei der Anmeldung bestellen. Folgende Anschlüsse sind möglich: Schuko für
Verbräuche bis/ über 1 kW und CEE 32A- und 16A-Anschlüsse für Starkstrom (über 1kW).
Bei allen stromziehenden Geräten müssen die Ausstellenden darauf achten möglichst
energiesparende Varianten zu wählen, bei Lichtbedarf beispielsweise LED- oder
Energiesparlampen verwenden. Eventuelle Schäden durch Leuchtkörper und elektrische
Geräte werden den Teilnehmenden in Rechnung gestellt.
7. Wasser
Das Buchen einer Wasserpauschale ist für Cateringstände verpflichtend. Es besteht
entweder die Möglichkeit Wasser mit einer Zuleitung oder ohne Zuleitung zu nutzen. Die
Zugänge zum Wasser werden gestellt, wobei die Teilnehmenden die Anschlussleitungen
(Trinkwasserschläuche und GEKA-Kupplungen, empfohlene Länge 40m) selbst mitbringen
müssen. Ausstellende, die Pflanzen anbieten, die bewässert werden müssen, müssen
ebenfalls eine Wasserpauschale buchen.
8. Abfall
Das UMWELTFESTIVAL ist eine nachhaltige und abfallarme Großveranstaltung.
Alle Ausstellenden sind verpflichtet:
- ihre Produkte abfallarm zu vermarkten
- nur Werbegeschenke auszugeben, die den Regelungen zur Teilnahme (1.)
entsprechen (u.a. abfallfrei; umweltverträgliche, faire Herstellung) - Informationsmaterialien und Werbegeschenken nur am eigenen Stand auszugeben
- angefallene Abfälle wieder mitzunehmen und einer sachgerechten,
wertstoffgetrennten Entsorgung zu zuführen - geeignete Löschmittel vorzuhalten, falls die ausgestellten und angebotene
Produkte/Güter oder Betriebsgegenstände eine Brandgefahr darstellen oder von
ihnen eine Brandgefahr ausgeht
Das Verteilen und Verkaufen von Ballons jeglicher Art ist auf dem Veranstaltungsgelände
untersagt!
Für den Verkauf von Essen und Getränken gilt darüber hinaus:
- Die Pflicht zur Verwendung von Mehrweggeschirr*
- Die Pflicht zur Aufstellung eines frei zugänglichen Abfallbehälters für die Besuchende
- Die Pflicht zur sachgerechten Entsorgung des vor Ort angefallenen Abfalls
*Informationen zum Mehrweg- und Spülservice auf dem UMWELTFESTIVAL werden den
Ausstellenden mit gastronomischem Angebot gesondert übermittelt.
9. Bezug der Standplätze
Den Anweisungen der Marktleitung ist Folge zu leisten.
Sollte der Stand nicht bis 10.00 Uhr am 01. Juni 2025 bezogen worden sein, wird er weiter
vergeben. Die Gebühren sowie die Kaution werden in diesem Fall nicht erstattet.
Das von der Veranstalterin zur Verfügung gestellte Schild mit Standnummer und Namen des Teilnehmenden ist gut sichtbar am Stand anzubringen. Der Stand ist zudem ansprechend herzurichten; beispielsweise mit Stoffen oder Bannern.
Der Stand muss durchgehend besetzt sein.
10. Auf- und Abbau
Der Stand kann am Veranstaltungstag ab 7.00 Uhr bezogen werden. Die Zufahrt zum
Gelände ist nur über die auf der Durchfahrtsgenehmigung angegebene Einfahrt möglich.
Lieferfahrzeuge müssen dicht an den Stand gefahren und zügig entladen werden. Längeres
Parken während der Aufbauzeit ist verboten. Die Rettungsgasse (3,5 m) muss stets
freigehalten werden!
Spätestens um 9.30 Uhr müssen ALLE Fahrzeuge vom Gelände entfernt sein. Das Auf- und
Ausstellen von Fahrzeugen und Autoanhängern ist nur im Einzelfall und in Absprache mit der
Veranstalterin möglich. Zwischen Yithzak-Rabin-Str. und Kleinem Stern gibt es eine
begrenzte Anzahl an Parkmöglichkeiten. Das Abstellen der Fahrzeuge auf den Fußwegen ist
nicht erlaubt. Die Fluchtwege müssen während des gesamten Veranstaltungszeitraums
freigehalten werden.
Der Verkauf außerhalb des eigenen Standes ist untersagt. Das Aufstellen und -hängen von
Ware in die Rettungsgasse ist nicht zulässig.
Der Stand darf nicht umgestellt und nicht vergrößert (z. B. durch Beistelltische) werden. Die
Seitenwände des Stands dürfen in keiner Weise fixiert werden. Achtung: Unfallgefahr bei
starkem Wind.
Der Abbau beginnt am Veranstaltungstag um 18:00 Uhr. Der Einlass der Fahrzeuge beginnt
um 18:30 Uhr. Ein vorzeitiges Abbauen ist nicht gestattet. Der Stand muss spätestens um
21:00 Uhr freigeräumt sein.
Die Mietstände sind frei von Nägeln, Schrauben, Klebebändern, Dekorationsmaterial etc.
und besenrein an die Veranstalterin zu übergeben. Das Straßenpflaster darf nicht nachhaltig
verändert werden, die Baumscheiben sind immer frei zu halten, d.h. es dürfen keine
Gegenstände darauf (zwischen)gelagert werden. An den Straßenbäumen darf nichts
befestigt werden. Etwaige Beschädigungen werden den Ausstellenden in Rechnung gestellt.
Die beräumten Standplätze werden vor der Abfahrt von der Veranstalterin auf Sauberkeit
geprüft. Ohne die bestätigte Abnahme wird die Kaution nicht zurückerstattet.
11. Hinweis zu den Sicherheitsbestimmungen
Zum Ein- und Ausladen während der Auf- und Abbauzeiten ist die Zufahrt von Ausstellenden mit Fahrrädern möglich. Während der Veranstaltung ist es Ausstellenden und Besuchenden jedoch nicht erlaubt Fahrräder mit auf die Veranstaltungsfläche zu nehmen. Ausnahmen sind (Lasten-)Fahrräder die Teil des Standes sind.
Die Veranstalterin behält sich vor, bei Überfüllung der Veranstaltungsmeile sowie bei Nichterfüllung der Teilnahmebedingungen, Anmeldungen von Ausstellenden zurückzuweisen, auch wenn diese im Rahmen der Anmeldefrist erfolgt sind.