Informationen und Teilnahmebedingungen

Veranstaltungszeit: Sonntag, 28. April 2024 von 11.00 bis 19.00 Uhr
Veranstaltungsort: Straße des 17. Juni und am Brandenburger Tor

Aufbau: Sonntag, 28. April 2024, von 7.00 bis 10.00 Uhr
(Ausstellendenfahrzeuge müssen bis spätestens 9.30 Uhr vom Veranstaltungsgelände entfernt werden.)        

Abbau: Sonntag, 28. April 2024, ab 19.00 bis 21.00 Uhr                                     (Ausstellendenfahrzeuge dürfen frühestens ab 19.30 Uhr auf das Veranstaltungsgelände auffahren.)

Die Veranstalterin des UMWELTFESTIVALs ist:
GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin
Tel: 030 4433 910
Email: info@umweltfestival.de
Internet: www.umweltfestival.de

1. Teilnahme
Auf dem UMWELTFESTIVAL werden nur Produkte und Dienstleistungen aus umweltverträglicher, fairer und nachhaltiger Herstellung vertrieben. Gültige Zertifikate, Ökokontrollnummern usw., sind die Grundlage für die Zulassung zum Festival und müssen spätestens bis zum Anmeldeschluss am 15. März 2024 bei der Veranstalterin vorliegen.

Für nicht bio-zertifizierte/s Gastronomie besteht die Möglichkeit tagesbezogene Bio-Eventzertifizierungen durchzuführen. Weitere Informationen finden Sie hier: Biostreetfood und Öko-Kontrollstelle Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS).

Eine Woche vor der Veranstaltung wird teilnehmenden Ausstellenden schriftlich ein Standplatz mit Standnummer zugewiesen Gemeinsam damit werden der Lageplan, die Hausordnung, die Durchfahrtsgenehmigung und der Ablaufplan versandt.

2. Anmeldung
Die Anmeldesaison beginnt am 15. Dezember 2023 und endet am 15. März 2024! Für spätere Anmeldungen (bei Verfügbarkeit) und Umbuchungen ist eine Gebühr von € 20,- (zzgl. 7 % MwSt.) zu zahlen.

Die Anmeldung ist verbindlich. Der Rücktritt von der Anmeldung als Ausstellende/r muss der Veranstalterin schriftlich mitgeteilt werden. Bei Rücktritt vom Vertrag entstehen Stornogebühren (bis 15. März 2024: 50 % des Mietpreises, ab 16. März 2024: 100 % des Mietpreises).

3. Zahlung
Die Teilnahme am UMWELTFESTIVAL erfolgt gegen Vorkasse. Die Gebühren sind sofort nach Rechnungstellung fällig. Bitte überweisen Sie den Bruttobetrag unter Angabe der Rechnungsnummer.

Für Info- und Handelsstände wird eine Kaution in Höhe von € 25,- erhoben, für Ausstellende mit gastronomischen Angebot beträgt die Kaution € 50,-. Werden die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten (insbesondere: Vermeidung von Abfall, Verbot von GiveAways wie Ballons, kleinen Bonbontüten, ausschließliche Verwendung von Mehrweggeschirr, Mitnahme sämtlichen Restabfalls, Einhaltung der Auf- und Abbauzeiten sowie die Standabnahme am Festivalende (nach 19 Uhr)) usw., wird die Kaution einbehalten.

Ist der komplette Rechnungsbetrag nicht bis zum 14. April 2024 bei der Veranstalterin eingegangen, wird der Stand neu vergeben. Es fallen zudem Stornogebühren an.

4. Genehmigungen
Für erforderliche Genehmigungen (Gewerbeanmeldung, Rote Karte, etc.) sind ausschließlich die Ausstellenden verantwortlich.

Imbiss- und Lebensmittelstände müssen die Hygienevorschriften (Stand 09/2010) eigenverantwortlich einhalten. Die Veranstalterin behält sich die/den Ausstellende/n bei Nichteinhaltung der Hygienevorschriften von der Veranstaltung auszuschließen.

5. Haftung
Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für den Ausfall oder die Beeinträchtigung der Veranstaltung, sowie für eventuell entstandene Schäden durch höhere Gewalt oder durch andere nicht von der Veranstalterin zu vertretende Gründe.

Die Teilnehmenden sind verpflichtet für die gesamte Dauer der Veranstaltung (einschließlich der vorgegebenen Auf- und Abbauzeit) eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Für Schäden an Produkten und Ausstellungsmaterialien durch unsachgemäße Lagerung, z. B. Durchnässung, übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.

6. Strom
Zugänge zu Strom werden gestellt, wobei die Teilnehmenden die Anschlussleitungen (Verlängerungskabel und Stecker) zu den Ständen selbst mitzubringen haben. Als Verlängerungskabel dürfen nur außentaugliche Kabel (IP 44, empfohlene Länge 50m) verwendet werden, die mit Namensschildern an Trommel und Stecker zu versehen sind.

Alle Teilnehmenden können einen oder mehrere Stromanschlüsse mit unterschiedlichen Stromleistungen bei der Anmeldung bestellen. Folgende Anschlüsse sind möglich: Schuko für Verbräuche bis/ über 1 kW und CEE 32A- und 16A-Anschlüsse für Starkstrom (über 1kW).

Bei allen stromziehenden Geräten müssen die Ausstellenden darauf achten möglichst energiesparende Varianten zu wählen, bei Lichtbedarf beispielsweise LED- oder Energiesparlampen verwenden. Eventuelle Schäden durch Leuchtkörper und elektrische Geräte werden den Teilnehmenden in Rechnung gestellt.

7. Wasser

Das Buchen einer Wasserpauschale ist für Cateringstände verpflichtend. Es besteht entweder die Möglichkeit Wasser mit einer Zuleitung oder ohne Zuleitung zu nutzen. Die Zugänge zum Wasser werden gestellt, wobei die Teilnehmenden die Anschlussleitungen (Trinkwasserschläuche und GEKA-Kupplungen, empfohlene Länge 40m) selbst mitbringen müssen. Ausstellende, die Pflanzen anbieten, die bewässert werden müssen, müssen ebenfalls eine Wasserpauschale buchen.

8. Abfall
Das UMWELTFESTIVAL ist eine nachhaltige und abfallfreie Großveranstaltung. Alle Ausstellenden sind verpflichtet ihre Produkte abfallfrei zu vermarkten. Gastronomische Stände müssen einen für Besuchende frei zugänglichen Abfallbehälter aufstellen und dessen Inhalt selbst entsorgen. Für den Verkauf von Essen und Getränken ist Mehrweggeschirr zu verwenden. Der Verkauf von Getränken in Dosen, Einwegflaschen u. ä. ist nicht erlaubt. Informationen zum Mehrweg- und Spülservice auf dem UMWELTFESTIVAL werden den Ausstellenden mit gastronomischen Angebot gesondert übermittelt.

Jegliches Verteilen von Informationsmaterial, Werbegeschenken u.ä. außerhalb des eigenen Standes ist untersagt. Werbegeschenke müssen zudem den Teilnahmebedingungen (umweltverträglicher Herstellung, abfallfrei usw.) entsprechen. Das Verteilen und Verkaufen von Ballons jeglicher Art ist auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet.

9. Bezug der Standplätze
Den Anweisungen der Marktleitung ist Folge zu leisten.

Sollte der Stand nicht bis 10.00 Uhr am 28. April 2024 bezogen worden sein, wird er weiter vergeben. Die Gebühren sowie die Kaution werden in diesem Fall nicht erstattet.

Das von der Veranstalterin zur Verfügung gestellte Schild mit Standnummer und Namen des Teilnehmenden ist gut sichtbar am Stand anzubringen. Der Stand ist zudem ansprechend herzurichten; beispielsweise mit Stoffen oder Bannern.

Der Stand muss durchgehend besetzt sein.

10. Auf- und Abbau
Der Stand kann am Veranstaltungstag ab 7.00 Uhr bezogen werden. Die Zufahrt zum Gelände ist nur über die auf der Durchfahrtsgenehmigung angegebene Einfahrt möglich. Lieferfahrzeuge müssen dicht an den Stand gefahren und zügig entladen werden. Längeres Parken während der Aufbauzeit ist verboten. Die Rettungsgasse (3,5 m) muss stets freigehalten werden!

Spätestens um 9.30 Uhr müssen ALLE Fahrzeuge vom Gelände entfernt sein. Das Auf- und Ausstellen von Fahrzeugen und Autoanhängern ist nur im Einzelfall und in Absprache mit der Veranstalterin möglich. Zwischen Yithzak-Rabin-Str. und Kleinem Stern gibt es eine begrenzte Anzahl an Parkmöglichkeiten. Das Abstellen der Fahrzeuge auf den Fußwegen ist nicht erlaubt. Die Fluchtwege müssen während des gesamten Festivalzeitraums freigehalten werden.

Der Verkauf außerhalb des eigenen Standes ist untersagt. Das Aufstellen und -hängen von Ware in die Rettungsgasse ist nicht zulässig.

Der Stand darf nicht umgestellt und nicht vergrößert (z. B. durch Beistelltische) werden. Die Seitenwände des Stands dürfen in keiner Weise fixiert werden. Achtung: Unfallgefahr bei starkem Wind.

Der Abbau beginnt am Veranstaltungstag um 19.00 Uhr. Der Einlass der Fahrzeuge beginnt um 19.30 Uhr. Ein vorzeitiges Abbauen ist nicht gestattet. Der Stand muss spätestens um 21.00 Uhr freigeräumt sein.
Die Mietstände sind frei von Nägeln, Schrauben, Klebebändern, Dekorationsmaterial etc. und besenrein an die Veranstalterin zu übergeben. Das Straßenpflaster darf nicht nachhaltig verändert werden, die Baumscheiben sind immer frei zu halten, d.h. es dürfen keine Gegenstände darauf (zwischen)gelagert werden. Etwaige Beschädigungen werden den Ausstellenden in Rechnung gestellt. Die beräumten Standplätze werden vor der Abfahrt von der Veranstalterin auf Sauberkeit geprüft. Ohne die bestätigte Abnahme wird die Kaution nicht zurückerstattet.

11. Hinweis zu den Sicherheitsbestimmungen
Zum Ein- und Ausladen während der Auf- und Abbauzeiten ist die Zufahrt von Ausstellenden mit Fahrrädern möglich. Während der Veranstaltung  ist es Ausstellenden und Besuchenden jedoch nicht erlaubt Fahrräder mit auf die Veranstaltungsfläche zu nehmen. Ausnahmen sind (Lasten-)Fahrräder die Teil des Standes sind. 

Die Veranstalterin behält sich vor, bei Überfüllung der Veranstaltungsmeile sowie bei Nichterfüllung der Teilnahmebedingungen, Anmeldungen von Ausstellenden zurückzuweisen, auch wenn diese im Rahmen der Anmeldefrist erfolgt sind.