Hausordnung

  • Gültigkeit der Hausordnung: Die Besuchenden des UMWELTFESTIVAL bestätigen mit dem Betreten der Veranstaltungsmeile die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hausordnung als für sie verbindlich. Diese Hausordnung hängt an allen Zugängen aus und kann vor Zugang eingesehen werden. Die Hausordnung ist für jede Person gültig, die sich auf der Veranstaltungsmeile aufhält.
  • Hausrecht, Anweisungen des Personals und von Einsatzkräften: Der GRÜNE LIGA Berlin e.V. und deren Vertretenden steht auf der gesamten Veranstaltungsmeile das alleinige Hausrecht zu. Dieses wird teilweise von beauftragten Dienstkräften ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist. Den Anweisungen der Inhaberin des Hausrechts und deren Vertretenden und Hilfspersonen, dem Ordnungsdienst und gegebenenfalls Einsatzkräften (Rettung, Feuerwehr, Polizei) ist Folge zu leisten!
  • Das Mitführen von Fahrrädern und Fahrradanhängern ist auf der gesamten Veranstaltungsmeile untersagt. Die Fahrräder sind an dafür vorgesehenen oder als solche gekennzeichneten Fahrradparkflächen abzustellen.
  • Die Flucht- und Rettungswege für Rettungsmittel von 5,5m sind während des gesamten Veranstaltungszeitraums sowie im Rahmen der Auf- und Abbauarbeiten freizuhalten.
  • Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände (Waffen, Messer u. Ä.) ist verboten! Was als solcher Gegenstand anzusehen ist, bleibt im Einzelfall der Beurteilung der Veranstalterin überlassen.
  • Auf der Veranstaltungsmeile haben sich alle Ausstellenden und Besuchenden so zu verhalten, dass sie sich selbst und andere Personen nicht verletzen oder gefährden und keine Sachschäden oder Belästigungen entstehen. Rassistische, sexistische oder andersartig diskriminierende Verhaltensweisen oder Äußerungen  werden nicht gestattet.
  • Kein Alkohol für Jugendliche unter 16 Jahre; keine branntweinhaltigen Getränke für junge Menschen unter 18 Jahren.
  • Ausschluss: Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann wenn  Besuchende auf der Veranstaltungsmeile eine Straftat begehen oder grob gegen die Hausordnung verstoßen, ist die Inhaberin des Hausrechts berechtigt, die  Besuchenden von der Veranstaltung auszuschließen.
  • Personenkontrollen: Die Inhaberin des Hausrechts behält sich das Recht vor, Taschen- und Körperkontrollen durchzuführen.
  • Haftung: Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung bei Beschädigung oder Diebstahl von Fahrrädern, auch nicht in den Bereichen des mobilen Fahrradparkens.