Gebühren und Preise

Anmeldeschluss ist der 30. April 2023. Bei Anmeldungen ab dem 01. Mai 2023 (bei Verfügbarkeit) sowie bei Umbuchungen ist ein Aufpreis von 20,- Euro (zzgl. 7% MwSt.) zu zahlen. Die Teilnahmegebühren betragen bei Anmeldung bis zum 30. April 2023:

Position Preis pro m²
(zzgl. 7 % MwSt.)
Standgebühr für Information (gemeinnützig)

Standgebühr für Handel, Information und Kunsthandwerk

Standgebühr für Gastronomie

14,00 € / m²

23,00 € / m²

25,00 € / m²

Die Mindeststandgröße beträgt 2 x 2 m.
Die Standmaße dürfen eine Tiefe von 4 m auf keinen Fall überschreiten.
Marktbude* (3 m breit, 2 m tief)

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20,00 € / Stück
Geschirrpauschale pro Standplatz 35,00 €
Wasserpauschale für Anschluss am Standrohr 35,00 €
Wasserpauschale ohne Anschluss am Standrohr **
Der Zugang zu Wasser erfolgt über ein öffentliches Standrohr.
23,00 €
Strom bis 1 kW
Anschluss über eine Schukosteckdose
23,00 €
Strom > 1 kW
Anschluss über Schuko oder Starkstromanschlüsse
46,00 € / Anschluss
Kaution*** pro Standplatz 25,00 €

Für einen Standplatz an der Hauptbühne gelten gesonderte Bedingungen. Bitte kontaktierten Sie uns über info@umweltfestival.de.

*Dieser Preis beinhaltet ausschließlich die Miete für eine Marktbude. Die Standgebühr wird zusätzlich berechnet.

** Gastronomie und Pflanzenhandel müssen mindestens den Zugang zu Wasser ohne Anschluss am Standrohr buchen.

***Die Kaution wird bei Einhaltung der Teilnahmebedingungen (insbesondere: Vermeidung von Abfall, ausschließliche Verwendung von Mehrweggeschirr, Mitnahme sämtlichen Restabfalls, Einhaltung der Auf- und Abbauzeiten und nach erfolgter Standabnahme) nach dem Ende des Umweltfestivals zurück überwiesen. Wir behalten uns vor, von Ausstellende, die in den letzten Jahren die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten haben, eine höhere Kaution einzufordern.


Die Anmeldung endete am 30. April 2023


Die Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich. Bei Rücktritt vom Vertrag entstehen folgende Stornogebühren:

bis 30. April 2023: 50 Prozent des Rechnungsbetrages
ab 01. Mai 2023: 100 Prozent des Rechnungsbetrages

Für die Berechnung gilt der Eingangstag der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.

Die Veranstalterin behält sich vor, bei Überfüllung der Veranstaltungsmeile sowie bei Nichterfüllung der Teilnahmebedingungen, Anmeldungen von Ausstellenden zurückzuweisen, auch wenn diese im Rahmen der Anmeldefrist erfolgt sind.